Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen von der Textilstickerei TARTAROS MERCH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir die Bestellungen ausführen ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Bestellungen
Bestellungen werden nur schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen. Bei Bestellungen sind vom Kunden die von der Firma TARTAROS MERCH herausgegebenen Bestellformulare zu verwenden. Bei einem Bestellwert über € 150,- sind bei Auftragserteilung 50% Anzahlung zu leisten.
3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt generell mit von uns ausgewählten Transportmittel (DPD oder per Nachname). Auslands- und Neukunden werden per Vorauskasse beliefert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zwecks Versandes das Lager des Verkäufers verlassen hat bzw. dem weiterbefördernden Unternehmen übergeben wurde. Eine allfällig abgeschlossene Transportversicherung geht zu Lasten des Kunden. Die Verpackung und Transportkosten werden von der Firma TARTAROS MERCH zu den Selbstkosten, mit einem Aufschlag von 10% verrechnet. Mehr - oder Minderlieferungen von 10% sowie geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet.
4. Vertragsabschluss und Preisgestaltung
Alle, in Anzeigen, Prospekten sowie Im Schauraum und Internet enthaltenen Angaben sind (bezüglich der Preisangaben) unverbindlich und freibleibend. Für die Annahme des Vertrages ist ausschließlich unserer schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Kunde ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Versandkosten werden durch die Versandbedingungen geregelt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
5. Musterteile
Gerne senden wir Ihnen Musterteile von den gewünschten Textilien zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Musterteile aus hygienischen und organisatorischen Gründen nicht zurücknehmen können. Allerdings können Sie diese im Auftragsfalle mit der gesamten Ware besticken lassen oder erhalten das Muster zu einem Sonderpreis.
6.Lieferung-Versand/Produktionsfreigabe
Die von uns schriftlich zugesagten Liefertermine werden eingehalten. Für dennoch eintretende Termin-Überschreitungen, bedingt durch Betriebsstörungen, infolge höherer Gewalt, Vorlieferanten, Verkehrs- und sonstige Transporthindernisse können wir nicht haften. Alle unsere Waren werden per DPD oder Österreichischer Post zugestellt. Die Porto und Verpackungskosten werden von der Firma TARTAROS MERCH zu den Selbstkosten (zuzüglich evtl. Euro 5,-- Nachnahmegebühr bei Neukunden). Über 250,-- Euro Warenwert liefern wir porto- und verpackungskostenfrei falls Sie zusätzlich zur Bestickung Handelsware über uns beziehen. Bei Lieferungen ohne vorheriges von Ihnen gewünschtes Freigabemuster geschieht die Produktion auf Ihr Risiko. Der Kunde ist nicht berechtigt Teillieferungen zurückzuweisen.
7. Fernmündliche Bestellungen
Fehler die durch fernmündliche Bestellungen entstehen, können nicht beanstandet werden. Wir raten Ihnen deshalb per E-Mail oder Brief zu bestellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung jeglicher Forderungen von TARTAROS MERCH, die jetzt oder künftig gegenüber dem Kunden aus jedwedem Rechtsgrund zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von TARTAROS MERCH. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Pfändungsmaßnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter, wird der Kunde auf das Eigentum von TARTAROS MERCH hingewiesen und muss diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist TARTAROS MERCH berechtigt, die sofortige Rücksendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Rückgaberecht
Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind allerdings Artikel, die speziell im Auftrag des Kunden mit individuellen Schriften und Mustern bestickt worden sind. Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn dies innerhalb dieser Frist nicht angezeigt wird. Technisch nicht vermeidbare Abweichungen der
Qualität, Breite, Farbe der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung von Ersatzware. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Nachbesserung kostenlos. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Gleichzeitig kann bei beiderseitigem Einverständnis eine Herabsetzung des Kaufpreises vereinbart werden. Erwirbt der Kunde in einem Auftrag mehrere Produkte, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Produkt, besteht.
10. Gewährleistungen und Haftung
Wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten und Verschulden bei Vertragsschluss sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden. Ist der Liefergegenstand fehlerhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften (Farb- oder Materialfehler etc.) leistet TARTAROS MERCH unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz. Mehrfache Ersatzlieferungen sind möglich. Sollte ein Ersatz nicht beschaffbar sein oder nicht in angemessener Zeit erfolgen, kann TARTAROS MERCH den fehlerhaften Liefergegenstand dem Kunden gutschreiben oder verrechnen. Mängel müssen an TARTAROS MERCH unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befinden, zu besichtigen und durch den Kunden bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die Vorschrift schließt jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen TARTAROS MERCH aus. Wird vom Kunden die Annahme der Ware verweigert, gehen alle dadurch verursachten Kosten zu seinen Lasten.
11. Urheberrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von Ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Ebenso haftet er allein, sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte (insbesondere Urheberrechte Dritter) verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Für die Prüfung des Rechtes (Warenzeichen, Urheberrecht), der Vervielfältigung der Vorlagen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
12. Zahlung
Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk Leoben. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Neukunden erfolgt die Erstlieferung per Vorkasse oder Nachnahme. Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum (Rechnungsdatum ist Lieferdatum) abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Unberechtigte
Skontoabzüge werden in jedem Fall nachverrechnet. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, Rechtsanwaltkosten sowie Verzugszinsen in der banküblichen Höhe zu ersetzen. Für ein Mahnschreiben werden von TARTAROS MERCH € 8,34 zuzüglich MwSt. verrechnet.
13. Stickprogrammkosten
Sollten im Angebot Programmkosten für das Sticklogo veranschlagt sein, geht nach Begleichung aller offenen Forderungen, dieses in das Eigentum des Auftraggebers über.
14. Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ist das geltende Recht der Österreichischen Republik. Die Anwendbarkeit internationalen Rechts wird ausgeschlossen. Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile ist Leoben.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Bestimmungen hiervon nicht erfasst werden.